Montag - Freitag:
14:00 - 19:00 Uhr

Sa. - So., feiertags
10:00 - 19:00 Uhr

 

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AGB

Spielregeln

Liebe Gäste,

mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder der Einlösung eines unserer Gutscheine erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hallenordnung an. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen. Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Hallenbetriebes sind zu beachten.

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt. Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden. Socken können an der Kasse preisgünstig erworben werden. Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.

Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Das Mitbringen von Speisen ist gestattet. Babynahrung die Sie mitbringen erwärmen wir Ihnen auch gerne. Behälter aus Glas oder Porzellan, sowie Süßigkeiten und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.

Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en. Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben.

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten.

Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Kinder ab 8 Jahren dürfen die Halle ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht dieser Kinder. Kinder unter 8 Jahren können die Halle nur mit Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Wird die zugelassene Besucherzahl überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.

Der allgemeine Hallenbetrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Die Benutzung von Garderobe geschieht auf eigenes Risiko. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,-€ erhoben. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt.

Wenn Besucher bei der Benutzung aller Einrichtungen der Halle, wie z.B. der Spiel- und Sportgeräte, Sprunganlagen, Rutschen oder sanitären Einrichtungen durch eigene Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schäden verursachen oder anderen Gästen Schaden zufügen, haften sie für diesen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals in der Halle ist unbedingt Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Grundsätze der Hallenordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.

Die Großtrampoline dürfen jeweils nur von einer Person/Sprungtuch benutzt werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen wegen Verletzungsgefahr die Großtrampolinanlage nicht benutzen. Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zulassung zum Hallenbesuch bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren. Geben Sie vor Verlassen der Halle ausgeliehene Sachen bitte wieder an der Kasse zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

Filmen und Fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewahren.